Erlebnishunger habe bei der jungen Frau aus dem westlichen Landkreis dazu geführt, dass sie von daheim ausbrach und eigene Wege ging, so ein Jugendgerichtshilfebericht. Die aber führten sie nun aufs Amtsgericht und in den Saal 14. Die Anklage: unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. In zwei Fällen.
„Ja, das stimmt schon“, erklärte die 19-jährige Frau zu der Anklage, die Staatsanwältin Regina Bronsch verlesen hatte. Demzufolge wurde die Frau, die keinen Beruf hat, am 9. Juni des vergangenen Jahres in Bamberg von der Polizei mit 1,5 Gramm Kokain aufgegriffen.
Gut zwei Monate später wurde die Angeklagte in Nürnberg mit einer aufgezogenen Spritze Morphin erwischt. Ihr Lebensgefährte habe sie ihr „zugesteckt, damit man sie bei einer Durchsuchung nicht bei ihm findet“, behauptete sie. Eine unheilvolle Beziehung, wie die ruhig wirkende junge Frau eingestand. Ihr Ex-Freund habe sie auch geschlagen. Die Beziehung zwischen August 2021 und Juni 2022 sei wohl ein klassischer Fall von falscher Gesellschaft gewesen.
„Ihr war es im Elternhaus langweilig“, stellte die Jugendgerichtshilfe in ihrem Bericht fest. Die Langeweile führte sie allerdings ins Drogenmilieu, zumeist nach Nürnberg.
Raus aus dem „langweiligen“ Elternhaus
Frei von Einträgen im Bundeszentralregister ist die 19-Jährige nicht. Diebstahl, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Drogen und zwei weitere in die gleiche Richtung gehende Verstöße stehen dort zu Buche. Von Verfahren wurde jeweils abgesehen.
Da sie sich nun aber vor Gericht verantworten musste, beteuerte die Angeklagte, mit der Spritze nichts weiter zu tun gehabt zu haben, gestand aber ein, das Kokain konsumiert zu haben. „Richtig abhängig“ sei sie mit 17 Jahren geworden.
Sie habe die Drogenabhängigkeit überwinden wollen, doch die Corona-Pandemie habe die Einweisung in eine Entzugsklinik verhindert. Jetzt stehe ein Termin für den Entzug aber fest. In welcher Einrichtung dieser Entzug stattfinden soll, wollte sie nicht sagen, um zu vermeiden, dass diese Information in einer Akte auftauche. Richter Matthias Huber konnte darin keinen Sinn erkennen, ließ die Sache aber auf sich beruhen.
Staatsanwältin Bronsch ging in ihrem Plädoyer von Jugendstrafrecht aus, da die 19-Jährige „noch nicht gefestigt“ sei.. Sie hielt ihr zugute, dass sie eine Entgiftung ansteuere und während des Vorfalls mit der Spritze wohl unter dem Einfluss des Ex-Partners gestanden habe. Dieser sei „wahrlich kein unbeschriebenes Blatt“. Alles in allem hielt Bronsch eine Arbeitsauflage von 40 gemeinnützigen Stunden nebst einer verbindlichen Suchtberatung für ausreichend.
Richter Matthias Huber verhängte in seinem Urteil hingegen eine sechsmonatige Teilnahme an einem Persönlichkeitsförderungskurs, 40 Arbeitsstunden und die Auflage, sich therapeutisch helfen zu lassen. Sollte die junge Frau dagegen verstoßen, liefe sie Gefahr, in Würzburg einzurücken. „Dann käme der zweite Entzug hinterher“, so Huber über einen möglichen Gefängnisaufenthalt.
Von Markus Häggberg