Am Montag, 13. Dezember, findet um 17 Uhr in der Stadthalle eine öffentliche Sitzung des Lichtenfelser Stadtrates mit folgender umfangreichen Tagesordnung statt:
• Bekanntgabe von Vergaben;
• Einführung einer Sicherheitswacht;
• Aufstellung des Bebauungsplanes B93 „Dorf- und Schulzentrum Roth“ für ein Sondergebiet mit Änderung des Flächennutzungsplanes;
• Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Heizungsbau Tryleski“ in Buch am Forst mit Änderung des Flächennutzungsplanes;
• Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Heizungsbau Tryleski“ in Buch am Forst;
• Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Klosterlangheim“;
• Beratung und Beschlussfassung über den Erschließungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Klosterlangheim“;
• Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenfels und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Klosterlangheim“, Gemarkung Roth;
• Beratung und Beschlussfassung über die Überführung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 1 „Östliche Altstadt“ vom umfassenden Verfahren in das vereinfachte Verfahren;
• Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 2 „Altstadt Mitte und westliche Altstadt“ vom 17. Mai 1993 um weitere 15 Jahre;
• Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Durchführungsfrist der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 3 „Coburger Straße“ vom 23. Oktober 2012 auf 15 Jahre;
• Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS zur EWS);
• Bestellung einer weiteren Standesbeamtin;
• Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadtwerke Lichtenfels;
• Informationen und Anfragen.
Zu beachten ist, dass im Sitzungssaal einschließlich der Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie Sanitäranlagen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Sitzungsteilnehmer gilt. Es gilt die 3G-Regel. Kostenfreie Selbsttestmöglichkeiten unter Aufsicht sind ab 30 Minuten vor Sitzungsbeginn am Sitzungsort vorhanden. (red)