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LICHTENFELS

Standpunkt: Eine überfällige Entscheidung

Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll auch ein Anreiz zur Entsiegelung von Flächen gegeben werden. Die Fördersätze für die Anlage von Zisternen und Gründächern soll erhöht werden. Foto: Gerhard Herrmann

Die Rechtslage ist eindeutig: Würde Lichtenfels die gesplittete Abwassergebühr nicht einführen, könnte die Stadt durch eine Klage gegen die Gebührenbescheide dazu gezwungen werden. Auch wenn bisher nur Widersprüche vorliegen, kann niemand dieses Risiko eingehen wollen. Daher verbietet sich die Vogel-Strauß-Taktik, weiterhin abzuwarten, wie einige Räte es vorschlagen. Die Entscheidung war überfällig.

Über Gerechtigkeit lässt sich trefflich streiten, doch sollte es nicht sein, dass Unternehmen mit großen versiegelten Flächen weniger zahlen als mancher Haushalt – nur weil sie weniger Frischwasser verbrauchen. Recht hat Susann Freiburg mit dem Argument, jeder solle für die Kosten aufkommen, die er verursacht. Auch wenn mancher Grundbesitzer künftig etwas mehr zahlen muss, werden dafür andere entlastet. Und die Mehrkosten werden sich zumindest für Einfamilienhäuser in Grenzen halten, zumal die Stadt durch die geplante Verdoppelung der Förderung für Zisternen, Versickerung und Entsiegelung Möglichkeiten zur Senkung der Gebühren schaffen will. Zu behaupten, dadurch könnten Rentner aus ihren Häusern vertrieben werden, ist absurd.

Vielmehr ist zu erwarten, dass sich diese Anreize positiv auf den Wasserhaushalt und die Betriebskosten der Kläranlage auswirken. Davon profitieren alle Bürger.

Wichtig ist es daher, die Betroffenen gut und möglichst bald zu informieren und auf ihre Befürchtungen einzugehen.

Von Gerhard Herrmann gerhard.herrmannn@obermain.de

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