Im Mittelpunkt der von der Zweiten Bürgermeisterin Sabine Rießner geleiteten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses stand mit dem Tagesordnungspunkt drei die Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-West. Um größere Aufregungen gar nicht erst entstehen zu lassen, machte sie gleich am Anfang darauf aufmerksam, dass das Bauamt zunächst die Ausschussmitglieder lediglich über das Thema informieren wolle, entschieden sei noch gar nichts.
Das Vorhaben solle anschließend in den Fraktionen ausgiebig diskutiert werden und komme dann wieder in den Bauausschuss. Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ würden die Kommunen gebeten, Vorschläge zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung anzugeben.
Mit einem Schreiben vom 24. August 2022 habe der Regionale Planungsverband der Stadt mitgeteilt, dass entsprechend dem am 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Wind-an-Land-Gesetz bis Ende 2027 insgesamt 1,1 Prozent, bis Ende 2032 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen muss. Derzeit würden nur 0,7 Prozent der Fläche für Windkraft genutzt. Das bedeutet, um die gesteckten Ziele erreichen zu können, müsse gehandelt werden und zwar in jedem Landkreis, in jeder Kommune.
Intensiv mit Gebiet der Stadt befasst
Die Stadt habe die Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2022 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Stadtbaumeister Gerhard Pülz habe sich intensiv mit dem Gebiet der Stadt befasst und einige Lösungsvorschläge erarbeitet beziehungsweise infrage kommende Flächen ausfindig gemacht. Die Stadt habe jetzt die Möglichkeit, diese Flächen zu melden. „Und wir sollten als Kommune auch Verantwortung zeigen“, so die Zweite Bürgermeisterin.
Stadtbaumeister Gerhard Pülz betonte, dass derzeit in der Planungsregion Oberfranken-West nur 0,7 Prozent der Fläche für Windkraft genutzt werde. Um die gesetzten Ziele zu erreichen sei eine entsprechende Neuausweisung von Vorranggebieten notwendig. Aktuell sei im Stadtgebiet Lichtenfels durch den Regionalplan Oberfranken-West lediglich das Vorranggebiet Isling-Nord mit einer Größe von 0,3 Quadratkilometer (zusätzlich Hochstadt 0,2 Quadratkilometer und Altenkunstadt 0,1 Quadratkilometer, mittlere Windgeschwindigkeit in 200 Metern Höhe 6,2 Meter/Sekunde) als für Windkraft geeignet ausgewiesen. Demnach sind im Stadtgebiet (rund 122,16 Quadratkilometer) nur 0,25 Prozent der Fläche für Windkraft vorgesehen. Um das 1,1 bzw. 1,8 Prozent Ziel innerhalb des Stadtgebietes zu erreichen, müssten neue Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden. Mit der derzeit noch geltenden 10H-Regelung, bei der ein 200 Meter hohes Windrad einen Abstand von 2 Kilometern zur nächsten Siedlung haben müsste, wäre aktuell im Stadtgebiet nur eine Fläche von 0,5 Quadratkilometern im Lichtenfelser Forst als neue Vorrangfläche für Windkraft denkbar.
Um die Energiewende voranzubringen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen werde derzeit seitens der Staatsregierung erwogen die bisher geltende 10H-Regelung zu lockern. So sei vorgesehen den Mindestabstand auf 1000 Meter zu reduzieren, wenn Windräder in ausgewiesenen Vorranggebieten, neben Autobahnen oder wichtigen Bahnstrecken, neben Gewerbegebieten oder in Wäldern errichtet werden. In diesem Fall könnten auch im Stadtgebiet von Lichtenfels neue Standorte entstehen. Unter alleiniger Zugrundelegung der 1000-Meter-Regel wären folgende hypothetischen Windparks denkbar:
Lichtenfelser Forst: Größe im Stadtgebiet: 10,6 Quadratkilometer, mittlere Windgeschwindigkeit in 200 Meter Höhe: 6,3 Meter/Sekunde, landschaftliches Vorbehaltsgebiet.
Langheimer Forst: Größe im Stadtgebiet: 1,3 Quadratkilometer, mittlere Windgeschwindigkeit in 200 Meter Höhe: 6,3 Meter/Sekunde, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Naturpark Veldensteiner Forst.
Rothmannsthal: Größe im Stadtgebiet: 2,2 Quadratkilometer (Stadtgebiet Bad Staffelstein 3,4 Quadratkilometer), mittlere Windgeschwindigkeit in 200 Metern Höhe: 7,5 Meter/Sekunde, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Naturpark Veldensteiner Forst, teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Eichig: Größe im Stadtgebiet: 0,5 Quadratkilometern (Stadtgebiet Weismain 0,3 Quadratkilometern), mittlere Windgeschwindigkeit in 200 Metern Höhe: 7,5 Metern/Sekunde, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, teilweise Vogelschutzgebiet, Naturpark Veldensteiner Forst, teilweise FFH-Gebiet, voll im Landschaftsschutzgebiet.
Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die Gebiete (oder Teile davon) im Lichtenfelser Forst und im Langheimer Forst für eine Neuausweisung von Vorranggebieten für Windkraft am geeignetsten, stellte der Stadtbaumeister fest.
Johannes Oppel (WLJ) verwies auf das Schreiben des Planungsverbandes, wonach Ausweisungen von Vorranggebieten für Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten möglichst nicht erfolgen sollten. Dies treffe auf die Standorte Eichig und Rothmannsthal zu. Zu berücksichtigen sei beim Standort Rothmannsthal auch, dass der im Bereich Bad Staffelstein liegende Teil auch das Wasserschutzgebiet tangiere.
Frank Rubner (CSU) und Christian Barth (JB) wünschten sich eine größere Karte mit den Vorranggebieten. Der Stadtbaumeister sagte dies zu, verwies aber gleichzeitig darauf, dass man sich über den Bayernatlas gut informieren könne. Rudi Panzer (FW) sprach von Türmen zur Energiegewinnung. Diese vertikalen Windräder seien eine andere Technologie von Windkraftanlagen, seien aber auch möglich, stellte Gerhard Pülz fest.
Stadträtin Heike Kunzelmann (AfD), der als Nichtmitglied des Bauausschusses Rederecht durch das Gremium erteilt wurde, monierte unter anderem eine mögliche Zerstörung zusammenhängender Waldgebiete. Der von der Zweiten Bürgermeisterin geschilderten Vorgehensweise stimmte das Gremium bei einer Gegenstimme zu.
Thema: Umnutzung Parkplatz Stadtknechtsgasse
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Beratung und Beschlussfassung über die Rückmeldungen der Fraktionen zur dauerhaften Umnutzung des Parkplatzes Stadtknechtsgasse.
Die Fraktionen der Grünen, der Freien Wähler, der SPD und der CSU waren für eine Entsiegelung des Parkplatzes und eine Begrünung der Fläche, die WLJ trat für eine Umnutzung des Parkplatzes zu einem Spielplatz ein, der von der Kindertagesstätte Körbla genutzt werden könnte. Die Grünen könnten sich noch eine Erweiterung des Entsiegelungsbereichs durch Erwerb und Abbruch leer stehender Häuser vorstellen.

Die Entsiegelung von Flächen wird derzeit über die Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ gefördert. In ihrem Sachvortrag betonte Sabine Rießner, dass seitens des Gremiums in den vergangenen Sitzungen wiederholt vorgeschlagen wurde, mehr Grün in der Innenstadt zu schaffen beziehungsweise den kostenlosen Parkraum in der Altstadt zu Gunsten eines attraktiven Stadtgrüns und einer wirtschaftlichen Auslastung der Parkhäuser zu reduzieren.
Die Verwaltung habe sich jetzt diesem Thema angenommen, indem sie den kleinen Platz an der Stadtknechtsgasse als mögliche Fläche ausgesucht habe, die man umgestalten könnte. Die sechs kostenlosen Parkplätze liegen gegenüber der Stadtmauer direkt neben dem wenig ausgelasteten Parkhaus „Unteres Tor“. Aufgrund der beengten Verkehrsverhältnisse und des steilen Bergs am Stadtschloss ist der Parkplatz auch noch ungünstig anfahrbar. Die Fraktionen waren aufgerufen, Stellung zu nehmen und Vorschläge für eine Umnutzung zu unterbreiten.
In der anschließenden Diskussion gab es recht konträre Meinungen. Philip Bogdahn (SPD) gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Umnutzung des Parkplatzes an der Stadtknechtsgasse zu einer Grünfläche erst der erste Schritt sei, und dass das bestehende Überangebot an Parkplätzen in der Altstadt zu Gunsten von Grünflächen weiter abgebaut werde. Es gehe nicht nur um 150 Parkplätze wie von der Stadt angegeben, dies treffe vielleicht auf öffentliche Flächen zu, vielmehr gebe es im Innenstadtbereich über 450 Parkplätze, die kostenfrei oder von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kämen noch die Parkhäuser. Für diese Parkplatzmenge gebe es keinen Bedarf. Stattdessen könnte man dort ein Aufenthaltsangebot für die Bürger schaffen, dass die Leute noch stärker in die Innenstadt ziehe. Insbesondere verwies er auf den kurzen Fußweg vom Parkhaus „Unteres Tor“ in die Innenstadt.
Gegen Wegfall von Parkplätzen
Sabine Rießner (CSU) war da ganz anderer Meinung. Im Hinblick auf den Einzelhandel gehe es gar nicht, die Parkplätze in der Innenstadt aufzulösen. Ins gleiche Horn stieß Uwe Held (CSU). Wir haben einen Handel und wir haben Gastronomie in der Innenstadt, da können wir durch den Wegfall der Parkplätze nicht noch mehr Steine in den Weg legen, stellte er fest.
Der Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen einen Vorschlag für die Umgestaltung des Parkplatzes in der Stadtknechtsgasse zu erarbeiten und entsprechende Fördermöglichkeiten abzuklären “ erhielt ein einstimmiges Votum der Räte.
Beantragt wurde weiter der Neubau eines Wasserhochbehälters zur Wasserversorgung Lichtenfels in der Gemarkung Seubelsdorf. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen und zulässig, da es der öffentlichen Wasserversorgung dient. Der Behälter ist mit zwei Wasserkammern mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 2000 Kubikmetern als unterirdische bauliche Anlage geplant. Der Wasserbehälter soll im Wald oberhalb des Vierzehnheiliger Wegs entstehen. Die Zufahrt ist über den Pilgerweg und den bestehenden Waldweg gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.
Von ALFRED THIERET