Burgkunstadt
Ohne Anlass zweimal ins Gesicht geschlagen
Scheinbar grundlos schlug ein 32-Jähriger einem drei Jahre jüngeren Mann, den er in der Sonntag gegen 1 Uhr am Plan traf, mit der Hand ins Gesicht. Nach der Attacke versteckte er sich. Der Aggressor lauerte seinem Opfer auf und schlug ihm nochmals überraschend mit der Faust ins Gesicht. Der 29-Jährige trug leichte Verletzungen davon. Der Schläger wurde von der Polizei kurz vor seiner Wohnung aufgegriffen und nach Aufnahme des Sachverhaltes wieder entlassen. Er muss sich nun wegen der Körperverletzungen verantworten.
Redwitz
Nachbarn mit Stein beworfen
Nachdem ein 39-Jähriger in der vergangenen Woche nach einem Notarzt getreten hatte, der ihm medizinische Hilfe leistete, warf er Mann jetzt einen Kieselstein nach einem 45-jährigen Nachbarn. Dieser hatte sich geweigert, ihm ein Feuerzeug zu geben. Von der Straße aus warf der Jüngere den Stein ins Fenster, in dem sein Nachbar hinter einem Fliegengitter befand. Glücklicherweise traf der Stein den Mann nicht, beschädigte aber das Fliegengitter. Da der Steinewerfer während des Polizeieinsatzes mit seiner Freundin – auch sie hatte vorige Woche Schlagzeilen gemacht – in Streit geriet, wurde er in Gewahrsam genommen und in einer Ausnüchterungszelle „abgekühlt.“. Während andere die Nacht aufgrund der sommerlichen Temperaturen wohl nicht gut schlafen konnten, durfte der Mann am Sonntagmorgen, nach einer erholsamen Nacht im kühlen Polizeikeller, den Heimweg antreten.
Weismain
Nachbarn mit Stein beworfen
Zu einem Verkehrsunfall kam es am frühen Freitagnachmittag in der Schönfelder Straße. Ein Autofahrer rammte die Gartenmauer eines Anwesens und beschädigt sie stark. Er fuhr weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Wer kann Hinweise auf den Täter oder das genutzte Fahrzeug geben? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lichtenfels unter Tel. (09571) 95200 entgegen.
Bad Staffelstein
Falsches Kennzeichen am Fahrradträger
Während einer Streifenfahrt fiel Polizeibeamten ein Auto auf, das auf einem Parkplatz am Kurpark abgestellt war. Daran befand sich ein Fahrradträger mit einem Kennzeichen, das nicht mit dem durch den Fahrradträger verdeckten Kennzeichen des Autos übereinstimmt. An Fahrradträgern dürfen jedoch nur sogenannte Folgekennzeichen vom Pkw angebracht werden, auf dem der Fahrradträger montiert ist. Der Verursacher muss sich nun vor dem Gesetz verantworten.