In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses hat das Gremium einen Antrag der AfD abgelehnt, kleine Balkonkraftwerke – also PV-Anlagen mit einem oder wenigen Modulen – mit maximal 300 Euro zu fördern. Die Begründung der Kreisverwaltung lautete, dass im laufenden Kreishaushalt dafür kein Geld vorgesehen sei, und das Vorhaben außerdem mit einem „enormen“ verwaltungstechnischer Aufwand verbunden sei. Unsere Redaktion hat das Landratsamt gebeten, dies genauer zu erläutern.
Folgend die Antowrt der Pressestelle des Landratsamts: Zur Ablehnung des Antrags der AfD-Kreistagsfraktion auf Förderung von „Balkonkraftwerken“ durch den Kreisausschuss wurde seitens der Verwaltung angeführt, dass hier ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand in der Umsetzung entsteht. Hier wären zunächst entsprechende Förderrichtlinien zu erarbeiten. Wie die Diskussion im Kreisausschuss gezeigt hat, wären dabei detaillierte Voraussetzungen inklusive Festlegung eventueller Einkommensgrenzen, Nachweise etc. festzulegen.
In der weiteren Bearbeitung der Förderanträge sind die entsprechenden Voraussetzungen nach Förderrichtlinie dann verwaltungsseitig zu prüfen, bevor ein entsprechender Förderbescheid zu erstellen ist. Insgesamt wird hier mit einem Aufwand pro Förderantrag unter Berücksichtigung aller notwendigen Verwaltungsschritte von ein bis eieinhalb Stunden gerechnet. Bei einer Förderung in Höhe von zehn Prozent und durchschnittlichen Anschaffungskosten von 1.100 Euro ist damit der Personalaufwand nur geringfügig niedriger als die gewährte Förderung. Hierbei muss auch angemerkt werden, dass die Personalkapazitäten am Landratsamt Lichtenfels derzeit mehr als angespannt sind.
Es gibt zu wenig Personal
Bei der Gewährung der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Die derzeitigen Personalkapazitäten sind aktuell für die Umsetzung von Pflichtaufgaben, vor allem auch im Bereich Asylbewerberunterbringung, Wohngeld etc., gebunden. Zudem sollen öffentliche Fördermittel grundsätzlich einen Anreiz schaffen, Investitionen in Bereichen zu tätigen, in denen anderweitig kein wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre. Dies ist hier gerade nicht der Fall.
Für die Berechnung der Kosten-Nutzen-Faktors kann auf verschiedene Programme im Internet zurückgegriffen werden. Dem folgenden Beispiel wurde ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr, einem auf einem Balkon nach Süden ausgerichteten Solarmodul mit einer Leistung von 800 Watt, einer Wechselrichterleistung von 600 Voltampere und Beschaffungskosten für das Solarsystem von 1.100 Euro zugrunde gelegt, der Strombezugspreis wurde mit 50 Cent pro Kilowattstunde und die Lebensdauer der Anlage mit 15 Jahren angenommen.
Nach dem Rechenbeispiel wurden im Jahr 554 Kilowattstunden Strom erzeugt und ein Strombezug von 378 Kilowattstunden vermieden, womit die Anlage einen Nutzungsgrad von 68 Prozent aufweist und der Selbstversorgungsgrad rund 13 Prozent beträgt. Eingespart werden damit jährlich 189 Euro Stromkosten, womit sich die Anschaffung innerhalb fünf bis sechs Jahren amortisiert hätte. Würde diese Anlage mit zehn Prozent der Anschaffungskosten, also 110 Euro gefördert werden, beträgt die Amortisationszeit immer noch fünf bis sechs Jahre.
Von Steffen Huber