Zweimal schon machte eine 53-Jährige aus dem östlichen Landkreis in Gerichtsverhandlungen Einlassungen, welche die Gerichte als Falschaussage werteten. Am Mittwochvormittag hatte sie ihre Verhandlung im Saal 14 des Amtsgerichts.
Eigentlich ging es auch um ihren Lebensgefährten und einen Vorfall, der schon länger zurückliegt. Er ereignete sich vor über zwei Jahren in Burgkunstadt und hatte damit zu tun, dass zwei Hundehalterparteien abendlich aufeinander trafen.
Die eine Partei war ein junges Mädchen und die andere Partei bestand aus der Angeklagten sowie ihrem Lebensgefährten. Die Hunde bellten einander an, und dann wurde es verbal rabiat. Denn der Lebensgefährte der Angeklagten äußerte, dass er einen „Kopf abhacken“ werde. In beiden dazu sich später ereignenden Gerichtsprozessen, sowohl am Amtsgericht wie auch in Revision am Landgericht, sollte der Satz so gewertet werden, dass der 46-Jährige diesen Satz an das Mädchen adressierte.
Wie kam es zu der Drohung
Das hatte Folgen für den Mittvierziger, denn er bekam daraufhin Verurteilungen. Nun, am Amtsgericht, gaben sowohl die angeklagte 53-Jährige wie auch ihr in den Zeugenstand gerufener Lebensgefährte zu Protokoll, dass das Mädchen selbst kein unbeschriebenes Blatt sei und mit Beschimpfungen angefangen habe. Es sei so gewesen, dass sie ihren Hund nicht angeleint hatte und als sie darauf hingewiesen wurde, der Angeklagten gegenüber verbal unter die Gürtellinie ging. Das habe den vom Lebensgefährten ausgesprochenen Satz zur Folge gehabt.
Diesen Satz wiederholte der Lebensgefährte während der Sitzung so: „Ich schlag dir den Kopf ab und sapp dir die Zähne ein.“ Allerdings blieb der Mann dabei, dass dieser Satz nicht dem Mädchen galt, sondern ihrem Hund. Das Mädchen trug diesen gehörten Satz aber mit sich nach Hause und so klingelten seine Eltern noch am selbigen Abend bei dem Mittvierziger, und der habe seinen Besuchern eigener Aussage nach empfohlen, ihre „Kadaver wegzubewegen“.
Der Grund, weshalb in dieser Verhandlung sowohl eine Bewährungsrichterin, ein Richter und auch ein Staatsanwalt von Richter Mario Geyer in den Zeugenstand gerufen werden sollte, lag eben daran, dass während der bisherigen Prozesse der Eindruck entstand, wonach das Mädchen selbst mit dem Kopfabhacken bedroht worden sei und die Angeklagte die Ausführungen ihres Lebensgefährten stützte.
Sowohl Richter Matthias Huber, wie auch Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch und Richterin Karolin Lindner bekräftigten während ihrer Aussagen, dass ihre Eindrücke von damals, wonach das Mädchen bedroht wurde, die für sie stimmigeren waren. Staatsanwältin Eimer sollte in ihrem Plädoyer anführen, dass sie die Schilderung des damaligen Vorfalls zwischen der Angeklagten und ihrem 46-jährigen Lebensgefährten für „abgesprochen und falsch“ hält.
Keine Einsicht am Ende der Verhandlung
Sie forderte wegen falscher uneidlicher Aussage eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, wobei diese Bewährung auf drei Jahre bemessen sein soll. Plus 1000 Euro Bewährungsauflage. „Was soll ich sagen – ich werde ja als Lügnerin abgestempelt“, kommentierte die Angeklagte in ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündung den aus ihrer Sicht unglücklichen Verhandlungsverlauf. Mehr noch: „Das ist ein Witz.“
Letztlich sollte auch Richter Mario Geyer die Auffassung teilen, dass sich die Angeklagte während der damaligen Verhandlungen der Falschaussagen schuldig gemacht habe und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro. Der Kommentar dazu stand der Verurteilten ins Gesicht geschrieben und könnte auf Revision lauten.
Von MARKUS HÄGGBERG