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LICHTENFELS

Freundin im Rausch mit der Faust geschlagen

Ein Stalker vor dem Landgericht Coburg
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Als der Angeklagte in Fesseln aus der Haft zu seinem Prozess vorgeführt wurde, hatte er einen Wunsch: Er wollte seine Mutter umarmen, die wartend im Amtsgericht Lichtenfels saß. Es wurde ihm gestattet. Verantworten musste er sich wegen Faustschläge gegen den Kopf seiner einstigen Freundin und zahlreiche Fälle des Erschleichens von Leistungen.

Staatsanwältin Regina Bronsch hielt dem 34-jährigen Lichtenfelser vor, am 12. Februar gemeinsam mit einem Freund ein Taxi nach Coburg bestellt haben. 70 Euro seien als Festpreis vereinbart worden, doch gesehen habe der Taxifahrer sein Geld nie. Auch die Bahn bestieg der Mann im Februar ohne seine Fahrten zu bezahlen. Zwar waren es nur Kurzstrecken zwischen Coburg, Lichtenfels und Bayreuth, die insgesamt nur elf Euro Fahrpreis kosteten, doch dahinter steckte fünfmal eine Straftat.

Faustschläge gegen den Kopf und die Tür eingetreten

Am schwersten wog allerdings der Vorwurf, seine Ex-Freundin verprügelt zu haben. Diese versicherte gegenüber dem Gericht, dass sie am Abend des 18. April in der gemeinsamen Wohnung in Streit geraten seien, Weil sie sich weigerte, ihn zum Bahnhof zu fahren, sei der Zwist eskaliert. Er habe sie zu Boden gestoßen und ihr dreimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Das bestritt der Angeklagte vehement, doch die 41-jährige Frau beharrte auf ihren Vorwürfen. So habe sie ihren Freund damals sogar „im Bad eingesperrt“, damit er ihr vom Leib bleibe. Doch er habe „die Tür eingetreten“. Staatsanwältin Regina Bronsch suchte zu ergründen, ob derlei gar öfter vorgekommen sei. „Ja, so drei- bis viermal“, antwortete die Zeugin und betonte, dass es dabei „meist gegen den Kopf“ gegangen sei.

Rechtsanwalt Albrecht Freiherr von Imhoff hob hervor, dass sein Mandant vor allem ein Drogenproblem habe. Und der Angeklagte gab zu, während mancher der Taten „halt wieder unter Drogen“ gestanden zu haben. Doch neben den angeklagten Taten gab es noch weitere, derentwegen er in Haft ist. Auf 13 Einträge lautet sein Strafregister, das Richter Matthias Huber verlas. Sie reichen von gefährlicher Körperverletzung über Diebstahl bis zu vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein. Zweimal ergingen Haftstrafen gegen den Mann, vor allem wegen des Fahrens ohne Führerschein und eines massiven Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Erschwerend wertete die Staatsanwältin, dass der 34-Jährige seine „Taten unter Führungsaufsicht“ begangen habe. Wegen der Chancen einer Therapie plädierte sie auf eine neunmonatige Haftstrafe zur Bewährung. Die Auflage: vier Jahre Bewährungszeit und 500 Euro Geldzahlung.

Ein Stalker vor dem Landgericht Coburg
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Verteidiger: Nach der Scheidung in ein Loch gefallen

„Die Sucht steuert sein ganzes Verhalten“, führte auch Verteidiger von Imhoff aus und zeichnete das Bild eines Mannes, der durch Scheidung und Trennung von seiner Frau „in ein Loch gefallen“ sei. Sein Mandant selbst äußerte sich auch: „Ich kann mich für alles nur entschuldigen, ich war zugedröhnt.“

Richter Matthias Huber verhängte in seinem Urteil neun Monate zur Bewährung, wobei die Bewährungszeit vier Jahre dauern wird.

Von Markus Häggberg

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