aktualisiert:

OBERREUTH

Schwarzbauten Oberreuth: Landratsamt ordnet Rückbau an

Das Landratsamt hat entschieden: Die Familie Weber muss die nicht genehmigten Bauten zurückbauen und das abgegrabene Gelände renaturieren. Foto: privat

Monatelang lag die Angelegenheit im Landratsamt, jetzt ist die Entscheidung gefallen: Bürgermeister Jochen Weber muss die nicht genehmigten Bauten auf seinem Grundstück in Oberreuth entfernen. Das betrifft den Reitplatz, das Heulager, die Stützmauer, Zäune und den Vorplatz. Zusätzlich muss er ein Konzept zur Renaturierung des abgegrabenen Geländes vorlegen, soweit dies ohne Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen und des Artenschutzes möglich ist, und dieses auch schnellstmöglich umsetzen. Dies teilt die Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage mit.

Wie berichtet, befindet sich das Grundstück in Oberreuth im Außenbereich, also außerhalb des für das Dorf geltenden Bebauungsplans. Hier darf normalerweise nicht einmal ein Zaun aufgestellt werden, wenn keine Privilegierung für ein Bauvorhaben erteilt wird. Eine solche erhalten zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe. Der Vorbesitzer von Webers Anwesen betrieb beispielsweise eine Pferdezucht und besaß deshalb eine Privilegierung.

Privilegierung beantragt

Auch die Familie Weber hält Pferde, bisher war das aber ihr Hobby. Nachdem der Gemeinderat im März den Antrag auf Einbeziehungssatzung für das Grundstück abgelehnt hatte, versuchte Jochen Weber, eine Privilegierung für seine Pferdehaltung zu bekommen.

Auf diese Weise wollte er vermeiden, die bereits stehenden Bauten wieder beseitigen zu müssen. Dem hat das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) nun eine Absage erteilt: Wie Pressesprecher Andreas Grosch vom Landratsamt schreibt, urteilt das AELF, „dass aktuell kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und auch bei Umsetzung des vorgelegten Betriebskonzeptes nicht vorliegen würde.“

Externe Fachstellen einbezogen

Entsprechend kommt das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass „die getätigten Maßnahmen nicht nur formell, sondern auch materiell rechtswidrig und daher nicht genehmigungsfähig“ sind. Dass diese Entscheidung ein knappes halbes Jahr auf sich warten ließ, erklärt Grosch damit, dass für das Verwaltungsverfahren externe Fachstellen einbezogen werden müssen – zum Beispiel das Wasserwirtschaftsamt oder eben das AELF. Das sei gesetzlich so vorgeschrieben. Nun lägen deren Stellungnahmen aber vor.

Bevor der Familie Weber der Bescheid zugestellt wird, erhält sie Gelegenheit, sich zu äußern. Dann können das Verwaltungsverfahren und das Bußgeldverfahren abgeschlossen werden. Grosch: „Es bleibt abzuwarten, ob die Anordnungen zeitnah umgesetzt werden oder sich ein gerichtliches Verfahren anschließt.“

„Es bleibt abzuwarten, ob die Anordnungen zeitnah umgesetzt werden oder sich ein gerichtliches Verfahren anschließt.“
Andreas Grosch, Pressesprecher des Landratsamts

Der Pressesprecher verweist in diesem Zusammenhang auch nochmals auf die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme von Landrat Christian Meißner, in der sich dieser deutlich distanziert hat: Als Bürger und Landratskandidat hat er „ganz deutlich betont, dass er jegliche Art von Baumaßnahmen beziehungsweise Abgrabungen, welche genehmigungspflichtig sind und ohne solche [Genehmigung] durchgeführt werden, auf das Schärfste ablehnt und verurteilt.“

Auf Anfrage der Redaktion am Freitag teilte Bürgermeister Jochen Weber mit, dass es ihm aufgrund seines vollen Terminkalenders an diesem Tag nicht möglich sei, sich zur Entscheidung des Landratsamts zu äußern.

tam

Weitere Artikel