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REDWITZ

Redwitz wird in Bundesförderprogramm nicht bedacht

Redwitz wird in Bundesförderprogramm nicht bedacht
Der Buchgraben soll verlegt werden. Foto: Thomas Micheel

Die Gemeinde Redwitz hatte sich um eine Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit den beiden Projekten Sanierung des Freibades sowie Ersatzneubau der Schulturnhalle beworben. Kurz vor Weihnachten wurden die vom Haushaltsausschuss des Bundestages für den Haushalt 2022 ausgewählten Projekte veröffentlicht. In der Sitzung des Gemeinderats bedauerte Bürgermeister Jürgen Gäbelein, dass beide Redwitzer Bewerbungen keine Berücksichtigung fanden und generell nur sehr wenig Mittel nach Bayern fließen.

Insgesamt wurden 995 Projektskizzen aus fast 750 Kommunen mit einem beantragten Fördervolumen von rund 2,7 Milliarden Euro eingereicht. Im Haushalt 2022 stehen 476 Millionen Euro zur Verfügung, die auf nun 148 ausgewählte Projekte verteilt werden.

Mit dem Bundeshaushalt 2023 hat der Haushaltsausschuss erneut 400 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Fortsetzung des Bundesprogramms beschlossen. Über das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat demnächst beraten.

Wohnraumförderprogramm: zwölf Anträge im Jahr 2022

Der Bürgermeister übermittelte den Sachstandsbericht für das Kommunale Wohnraumförderprogramm. So sind die Bewilligungsjahre 2014 bis 2016 abgeschlossen, alle Ratenzahlungen sind geleistet. Im Jahr 2022 wurden zwölf Anträge mit einem Gesamtzuschuss von 44.500 Euro bewilligt. Davon betrafen vier Anträge den Neubau eines Hauses und acht den Kauf von Wohnhäusern. Gefördert wurden 19 Kinder, ausgegeben wurden 25.900 Euro.

Somit wurden bisher insgesamt 80 Anträge mit einem Gesamtzuschuss von 270.500 Euro für 22 Neubauten und 58 Hauskäufe bewilligt. Gefördert wurden 110 Kinder. Ausgegeben wurden insgesamt 188.400 Euro.

43 Antragsteller kamen von außerhalb des Gemeindegebiets Redwitz und sind zugezogen (2022: neun Auswärtige). Aufgrund der bereits bewilligten Zuschüsse sind 2023 bereits Zahlungen von 30.400 Euro zu leisten. Der bisherige Haushaltsansatz von 35.000 Euro wird nicht mehr ausreichen.

Beschilderung nach Redwitz und Hochstadt festgelegt

Zum Ausbau der B 173 gab der Bürgermeister bekannt, dass im Dezember 2022 das Straßenbauamt Bamberg zu einem Gesprächstermin zu den Themen Beschilderung des jetzigen dritten Bauabschnitts der B 173 neu und Fortführung des Ausbaus bei den Gaabsweihern (Bauabschnitt 2) nach Hochstadt in das dortige Baubüro eingeladen hatte.

Seitens der Gemeinde Redwitz wurde unter anderem eingebracht, dass an der Bundesstraße 289 von Kulmbach kommend am Abzweig Obristfeld das Ziel Redwitz geradeaus ausgeschildert werden sollte. Damit würde der Verkehr über die B 173 neu nach Redwitz geführt und Obristfeld entlastet. Ansonsten wurde festgelegt, das Ziel Hochstadt aus Richtung Norden kommend am Knotenpunkt Horb/Zettlitz auszuweisen und von Süden kommend am Knotenpunkt Michelau.

Nach Einarbeitung der Vorschläge wird das Konzept mit der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Lichtenfels und der Polizei ein weiteres Mal besprochen und dann an die Kommunen ausgereicht. Die Änderung der bestehenden Beschilderung an der Bundesstraße 173 alt wird nach Feststehen der neuen Beschilderung abgestimmt. Bestätigt wurde, dass an der Ausfahrt Redwitz-Süd eine Lichtsignalanlage entstehen wird.

Fledermausüberflugwände an der Bundesstraße 173 neu

Der Ausbau entlang der Gaabsweiher zwischen Lichtenfels und Michelau soll direkt im Anschluss an die Fertigstellung von BA 3 erfolgen. Ein Vorentwurf der Planung wurde bereits erstellt. Der Ausbau erfolgt vierspurig als normaler Trassenbau ohne Stützbauwerke. Auf beiden Seiten der neuen Bundesstraße werden vier Meter hohe Fledermausüberflugwände errichtet.

Beidseitig der vierspurigen Trasse werden Parallelwege angelegt. Der drei Meter breite nördliche Weg zwischen Bahntrasse und B 173 neu wird geschottert und dient als Unterhaltsweg, dessen Baulast beim Staat verbleibt. Im Süden wird ein 3,5 Meter breiter Parallelweg asphaltiert, über den zukünftig der langsam fahrende Verkehr abgewickelt wird. Dessen Baulast soll an die jeweilige Kommune übergehen. Im Bereich der vorhandenen Bahnunterführung wird eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr vorgesehen. Die Entwässerung der B 173 neu erfolgt in Richtung Main, nicht in die Gaabsweiher. Die Vorlage des Vorentwurfes bei der Regierung von Oberfranken ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.

Auf Rückfrage des Bürgermeisters erläuterte Lisa Bauersachs, Leiterin Planung, dass es hinsichtlich einer Fortführung der B 173 neu von Redwitz in Richtung Norden noch keine weiteren Planungen beziehungsweise neuen Erkenntnisse gibt.

Aus dem Gemeinderat

• Das Landratsamt hat die ehemalige Hausmülldeponie Trainau erkunden lassen. Wie Bürgermeister Jürgen Gäbelein mitteilte, kam der Gutachter zum Ergebnis, dass eine Gefährdung des Grundwassers durch die Altdeponie als gering einzustufen ist und keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Das Wasserwirtschaftsamt und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben sich als Fachbehörden dieser Einschätzung angeschlossen. Die Grundstücke können nutzungsorientiert aus dem Altlastkataster entlassen werden.

• In der vorigen nichtöffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat zugestimmt, eine Linde am Dorfplatz in Unterlangenstadt zu entfernen, da diese zu nah an einem Gebäude stand.

• Gebilligt wurde der notarielle Vollzug des Verkaufs ehemaliger Wegeflächen an die Firma Schramm im Kiesabbaugebiet zwischen Redwitz und Zettlitz. Damit wurde ein seit 1991 laufendes Verfahren abgeschlossen.

• Den Umwelt- und Kulturpreis 2023 erhalten Johanna und Martin Wolfram für die gelungene Renovierung des Pfarrhauses in Obristfeld.

• Der Bürgermeister ließ das Gremium wissen, dass das Landratsamt Lichtenfels den Planfeststellungsbeschluss für die Ausbaumaßnahmen am Buchgraben und die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitungsstellen fünf und sechs erteilt hat. Die Einleitungserlaubnis gilt bis 31. Dezember 2042. Die Planfeststellung tritt allerdings außer Kraft, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestandskraft des Bescheides begonnen wird.

Wie in der Gemeinderatssitzung vom September 2020 mitgeteilt, hat der Anglerclub Lichtenfels-Staffelstein im Verfahren Einwendungen erhoben: Er fordert eine zusätzliche Gewässeraufweitung, um ankommendes Sediment vollständig zurückzuhalten, bevor es in den Fischteich gelangen kann. Diese Einwendung wurde vom Landratsamt zurückgewiesen. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob dagegen Klage erhoben wird.

• Für die Ausrichtung der Kinderfaschingsveranstaltungen in Redwitz und den Ortsteilen werden wie in den Vorjahren Zuschüsse gewährt: Redwitz 300 Euro, Obristfeld 100 Euro, Unterlangenstadt 150 Euro und Mannsgereuth 100 Euro. Die Schulturnhalle wird für eine Faschingsveranstaltung am Samstag, 18. Februar, und für den Kinderfasching am Dienstag, 21. Februar, zur Verfügung gestellt.

Redwitz wird in Bundesförderprogramm nicht bedacht
Die Generalsanierung der Schulturnhalle in Redwitz ist nicht für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ausgewählt worden. Foto: OT-Archiv/Thomas Micheel

Von Thomas Micheel

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