aktualisiert:

LICHTENFELS

Anleinpflicht in Tälern von Oberem Main, Rodach und Steinach

Auch wenn der Vierbeiner noch so klein ist: Im Vogelschutzgebiet gilt auch für ihn die Anleinpflicht. Foto: Heidi Bauer

Mit Beginn des Frühjahres kommen zahlreiche Zugvögel zurück in den Landkreis, vor allem in die Mainauen und die Auen der Zuflüsse Rodach und Steinach. Das Gebiet steht als Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ unter besonderem Schutz. Die Auebereiche stellen die letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten dar, so Johanna Reihs von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt.

Dort leben zum Beispiel der schwarz-weiße Kiebitz, das Blaukehlchen mit seinem angenehmen Gesang oder die Rohrweihe. Im Maintal kommen diese teils seltenen Vogelarten noch vor. Dennoch sind die Feld- und Wiesenvögel stark gefährdet, zum Teil sogar vom Aussterben bedroht.

Kiebitze sind als bodenbrütende Vogelart bekannt, die sich oft auf landwirtschaftlichen Flächen ansiedeln. Im vergangenen Jahr konnte der Kiebitz erfolgreich im Landkreis brüten. Foto: Thomas Fischer, Gerd Glätzer

Bodenbrüter reagieren bei den geringsten Störungen sehr empfindlich und verlassen ihr Gelege. Folglich kühlen die Nester aus oder fallen gar Fressfeinden zum Opfer. Oft bleibt eine solche Störung durch Hund und Halter unbemerkt, denn die brütenden Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn sich Mensch und Tier noch mehrere hundert Meter entfernt befinden, sagt Thomas Fischer, Fachkraft für Naturschutz an der unteren Naturschutzbehörde.

Um dem entgegenzuwirken, hat das Landratsamt im Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Anleinpflicht für Hunde innerhalb des Vogelschutzgebiets „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ in der Zeit vom 1. März bis 31. August eines jeden Jahres vorgibt.

Erste Erfolge erkennbar

In den vergangenen zwei Jahren konnte beobachtet werden, dass sich insbesondere der Bruterfolg von Bodenbrütern stetig erhöht und sich etwa der Kiebitzbestand im Landkreis leicht verbessert. Es zeigen sich durch die Allgemeinverfügung also schon erste positive Entwicklungen des heimischen Vogelbestands, informiert Reihs.

Kiebitze sind als bodenbrütende Vogelart bekannt, die sich oft auf landwirtschaftlichen Flächen ansiedeln. Im vergangenen Jahr konnte der Kiebitz erfolgreich im Landkreis brüten. Foto: Thomas Fischer, Gerd Glätzer

Ein entspannter Spaziergang mit Hund zwischen blühenden Auewiesen ist dadurch nicht ausgeschlossen. „Leinen Sie Ihren Hund, besonders während der Brutzeitzeit von März bis August, an und bleiben Sie auf den Wegen. Um einen noch größeren Schutz für die bedrohte Vogelwelt zu erwirken, empfehlen wir, den Hund im Vogelschutzgebiet möglichst an kurzen Leinen zu führen. Mit diesen Maßnahmen tragen Sie dazu bei, das Wiesenbrütervorkommen in unserem Landkreis zu erhalten“, so Fischer.

Die Bereiche, in denen die Hundeanleinpflicht gilt, sind durch Hinweis- und Informationsschilder gekennzeichnet. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes finden sich im Geoportal des Landkreises (www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de → Bauen & Umwelt → Naturschutzgebiete → Vogelschutzgebiete).

Was während der Vogelbrut noch wichtig ist

Freizeitnutzern der Mainwiesen, wie etwa Mainpaddlern, bleibt der Naturgenuss ebenfalls nicht verwehrt. „Jedoch ist besonders Rücksicht auf unsere Tier- und Pflanzenwelt zu nehmen. Beim Naturgenuss auf dem Wasser gilt daher ein Befahrungsverbot für Kiesbänke und bestimmte Uferbereiche“, sagt Jennifer Thiem, die Gebietsbetreuerin Obermain-Jura. Entlang des Mains weisen die Schilder der „Gelben Welle“ auf die Ein- und Ausstiegsstellen hin. „Andere Uferbereiche bitte nicht anlanden, denn hier brüten Eisvogel oder Rohrweihe, auf den Kiesbänken legt der Flussregenpfeiffer gut getarnt seine Eier ab“, klärt Thiem auf. Der Flyer „Kanuwandern Obermain“ informiert über naturverträgliches Paddeln. Er ist bei der Tourismusregion Obermain-Jura erhältlich.

Auch für Grundstücksbesitzer und -pächter sind die Nester der Boden- und Wiesenbrüter oft schwer zu erkennen. Wer die Nester beim Mähen oder bei der Feldbearbeitung großzügig auslässt, kann zum Beispiel eine Kiebitz-Prämie beantragen. Darauf weisen Gebietsbetreuung und Untere Naturschutzbehörde hin. Im vergangenen Jahr konnten so erfolgreich Kiebitz-Nester im Landkreis geschützt werden, unterstreicht Reihs. Mit einer späten Mahd helfen Grundstücksbesitzer den Vögeln außerdem, genügend Nahrung zu finden.

„Wenn alle zusammenhelfen, können wir unsere Vogelwelt am Obermain erhalten und weiterhin eine lebendige und artenreiche Natur genießen“, ruft Gebietsbetreuerin Jennifer Thiem auf. „Nutzen Sie gerne hierzu auch gerne die Vogelbeobachtungsstellen an der Mainschleife in Unterbrunn sowie an der alten Kieswäsch bei Trieb.“

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels, Tel. (09571) 18-3431, weiter. Informationen zur Heckenpflege gibt's beim Landschaftspflegeverband Lichtenfels, www.lpvobermain.de, Tel. (09547) 8733410. (red)

 

Weitere Artikel